Auf ärztliche Verordnung hin können wir folgende Leistungen für Sie mit allen Krankenkassen abrechnen:
- KG (Krankengymnastik allgemein sowie Atemgymnastik, Beckenbodentraining, usw.)
- KG-ZNS (Krankengymnastik Bobath-Erwachsene + PNF + E-Technik)
- Klassische manuelle Massage, Bindegewebsmassage, Friktionsmassage
- Manuelle Therapie
- Traktion im Schlingentisch oder manuelle Traktion
außerdem:
- Fango, Heiße Rolle, Eis
- Verordnete Hausbesuche
Möchten Sie die ärztliche Verordnung privat erweitern, länger als verordnet zur Therapie kommen oder ganz einfach etwas für Ihre Gesundheit tun? Wir bieten weitergehende Leistungen im Bereich Gesundheitsfürsorge an.
Therapiebeginn und Kosten
Die physiotherapeutische Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da die Verordnung ansonsten Ihre Gültigkeit verliert und erneut ausgestellt werden muss.
Die Kosten der physiotherapeutischen Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen.
Bei Erwachsenen beträgt die Zuzahlung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung 10% des Rezeptwertes plus 10€ Rezeptgebühr (außer bei Zuzahlungsbefreiung).
Sind Sie privat versichert, beachten Sie bitte in wie weit Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages die Leistungen erstattet.