Nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat, dürfen Patient*innen und Besucher*innen Physiotherapiepraxen nur betreten, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat, dürfen Patient*innen und Besucher*innen Physiotherapiepraxen nur betreten, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.